Behandlungspflege
Ihr Arzt hat Ihnen das tägliche An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe angeordnet und Sie benötigen hierbei Unterstützung?
Ihr Arzt hat Ihnen Medikamente verschrieben, die gestellt und nach festen Tageszeiten eingenommen werden sollen – und Sie benötigen Hilfe?
In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Sie haben jederzeit eine dreijährig ausgebildete Fachkraft als kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite, die bei Veränderungen oder Fragen für Sie da ist – denn Pflege ist Vertrauenssache.
Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen (SGB VI Leistungen). Sie hat das Ziel, die Therapie des Arztes sicherzustellen.
Leistungen der Behandlungspflege im Überblick:
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente stellen bzw. die Einnahme sicherstellen
- PEG-Versorgung
- Infusionstherapie
- Port-Versorgung
- Wundversorgung
- Katheterpflege
- Anus-Praeter- / Ileostoma-Versorgung
- Injektion, subkutan und intramuskulär
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
Finanzierung für den Bereich Behandlungspflege
Bei der Behandlungspflege ist der Kostenträger die Krankenkasse. Leistungen, die der Behandlungspflege entsprechen, können nicht auf Wunsch durchgeführt werden. Sie werden durch den behandelnden Arzt verordnet und sind durch die Krankenkasse genehmigungspflichtig.
Die Erstverordnung für Behandlungspflege wird über einen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden. Die maximalen Kosten für eine Verordnung belaufen sich auf 10 Euro.